EDV-Gutachten: Sagen Sie JA zu Datenschutz & Datensicherheit, auch wenn andere nicht zustimmen.
Beginnen ist der erste Schritt,
um die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.
Datenschutz und Datensicherheit – wenn man diese immens wichtigen Themen anspricht, ernten viele nur ein unverständliches Kopfschütteln und Sprüche wie: „Das brauche ich nicht! Alles nur Abzocke!“
Lassen Sie sich nicht von Ihrer Umwelt dazu verlocken, das auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn in Zeiten von Smartphones, Tablets, Laptops, Cloud und Social Media ist Datenschutz und Datensicherheit heutzutage essentiell für das Überleben Ihrer Firma oder Institution.
Denn haben Sie sich nicht z.B. um die Datenschutzerklärung Ihrer Website gekümmert, das Verfahrensverzeichnis Ihrer Firma und die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Datenschutz – dann kann es sehr schnell sehr teuer werden.
Und das nicht nur in hoch sensiblen Unternehmensbereichen, sondern auch im täglichen Umgang mit Kunden und Mitbewerber.
EDV Gutachter Jens Boegel
Als von der
Deutschen Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG) geprüfter und anerkannter EDV-Sachverständiger für Systeme in der IT und anerkannter und zertifizierter IT – Forensiker und Mitglied Verband Europäischer Gutachter- und Sachverständiger e.V. sowie Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.
erstelle ich aufgrund meiner Sachkunde, Qualifikation und Erfahrung Gutachten bzw. nehme ich Stellung zu gegebenen Sachverhalten und erteile fachlichen fundierten Rat. Meine Aufgabe als Sachverständiger besteht darin, einen vorliegenden Sachverhalt unabhängig, unparteiisch und objektiv zu beurteilen oder zu bewerten und diesen für jedermann verständlich darzulegen.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind die Erstellung von Gutachten im Bereich Datenschutz, Gutachten im Bereich Forensische Auswertungen, Gutachten über laufende PC Systeme sowie Datenwiederherstellung.
Durch meine langjährige Berufserfahrung und erlernten Fachkenntnisse verfüge ich über das Wissen in IT-Systemen und IT-Anwendungen, Anbieter von Hard- und Software, sowie über Praxiserfahrungen im IT-Projektmanagement. Als Mitglied in den oben aufgezählten Verbänden unterliege ich der Sachverständigenordnung der jeweiligen Verbändes, sowie sich damit anschließenden Bestimmungen.
…für Privatpersonen, Firmen und Organisationen
Angefertigt werden diese Gutachten, um
- fehlendes Wissen über EDV zu vermitteln
- eine EDV-spezifische Frage mit einer objektiven Bewertung zu klären
- Tatsachen und Sachverhalte gegenüber Dritten nachzuweisen
- bei Streitigkeiten langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden
… für Versicherungen
Im Rahmen einer Schadensregulierung stelle ich – für Versicherungen wie Versicherungsnehmer – die Schadensursache fest, bewerte den Schaden sowie den Restwert und ermittele die Kosten für eine Wiederherstellung bzw. –anschaffung.
Wenn Sie die Plausibilitätsprüfung eines von anderer Seite erstellten Gutachtens wünschen, können Sie bei mir eine Zweitmeinung einholen.
… für Gerichte und Behörden
Ich erstelle EDV-Gutachten und Analysen, die in Straf- oder Zivilverfahren als Sachverständigenbeweise benötigt werden. Dabei werden Erfahrungsgrundsätze aus dem EDV-Bereich vermittelt, vorliegende Fakten bewertet und komplexe technische Zusammenhänge in allgemeinverständlicher Form dargelegt.
Die Auflistung zeigt die unterschiedlichesten Gutachtenformen:
– Gerichtsgutachten
– Privatgutachten
– Auskunftsgutachten
– Bewertungsgutachten
– Schiedsgutachten
– Versicherungsgutachten
– Überprüfung von Datenmanipulation
– Feststellung von Lizenzrechtsverletzungen
– Beratung bei der Planung von EDV-Projekten
– Rechtskonforme Internetauftritte
– Wertermittlung von Hard- und Software
– Fertigstellungsbescheinigung nach §641 BGB
Die fortschreitende Zunahme der Computer-, Netzwerk- und Mobilfunksysteme fordern immer mehr den Einsatz eines unabhängigen IT-Spezialisten wenn es darum geht, Beweise zu sichern, Systeme zu beurteilen und Sachverhalte aufzuklären.
Genau wie Bau-Gutachter im Immobilien-Bereich und KFZ-Gutachter im Automobil-Bereich eingesetzt werden, werden EDV-Gutachter eingesetzt um Sachverhalte im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologie zu untersuchen und zu begutachten.
Die heutige IT ist ein weitreichendes Gebiet und umfasst nicht nur die klassischen Computer (Desktops, Notebooks und Serversysteme), Mobilfunkgeräte(Handy, Smartphones usw.) und lokalen Netzwerke, sondern auch die Internetdienste und die Telekommunikation. Auch die neusten Technologien wie die Virtualisierungs– und Cloud-Dienste, Internet of Things (IoT) bis hin zum Connected Car (CarIT) gehören mit in das Gebiet eines EDV-Sachverständigen.
Hardware, Software & der Mensch im Zusammenspiel
Datensicherheit fängt im Kopf an
Wir sind jeden Tag umgeben von Technik, Software und Menschen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Scheuen Sie sich nicht davor aktiv zu werden. Verschaffen Sie sich das Gefühl: Ich / wir habe /n alles im Griff!
„Leichter geht es, wenn Sie sich sagen: Datenschutz und Datensicherheit ist mein Freund!
Häufigster Informationsbedarf: